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Parken

Um sowohl Bewohnern als auch Kunden und Besuchern ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen anzubieten, ist der gesamte innerstädtische Parkraum flächendeckend bewirtschaftet. Neben Bewohnerparkplätzen stehen hier ausschließlich gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze Eichplatz und Rathausgasse sind zudem in ihrer Nutzung auf maximal 2 Stunden begrenzt. Neben den Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum steht eine Vielzahl von Stellplätzen in den Parkhäusern und Tiefgaragen zur Verfügung.

Bewohnerparken ist eine Form der Parkraumbewirtschaftung, um in Gebieten mit erheblichen allgemeinen Parkdruck Bewohnern bessere Möglichkeiten zum Parken zu bieten. Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrsordnung § 45 (1b) sowie die zugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift.

Sinnvoll ist die Anordnung von Bewohnerparken nur dort, wo die gleichzeitige Nachfrage aus verschiedenen Nutzungen (z. B. Handel, Gewerbe, große Dienstleistungs-, Sport- oder Freizeiteinrichtungen) das vorhandene Stellplatzangebot übersteigt.

Bereiche mit reiner Bewohnernachfrage und zuwenigen Stellplätzen eignen sich nicht für das Bewohnerparken. Hier hätten alle parkwilligen Bewohner einen Anspruch auf eine Bewohnerparkerlaubnis aber praktisch keinen Vorteil.

Bewohnerparken im Damenviertel in Jena
Bewohnerparken im Damenviertel in Jena, © Stadt Jena

Der beim Team Bürgerservice zu beantragende Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken innerhalb der jeweiligen Parkzone. Er garantiert jedoch keinen freien Stellplatz.

Es ist möglich, reine Bewohnerparkplätze zu beschildern (Trennsystem) oder die kostenfreie Nutzung von gebührenpflichtigen Parkplätzen (Mischsystem) zu erlauben.

Einen Bewohnerparkausweis beantragen kann:

  • wer seinen Hauptwohnsitz in der entsprechenden Bewohnerparkzone hat und
  • nachweislich keinen privaten Stellplatz hat und
  • für ein Kfz als Halter zugelassen ist bzw. ein Fahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.

Der Parkausweis ist gebührenpflichtig und für jeweils ein Jahr gültig.

Jena verfügt nicht über ein öffentliches P&R-System (Parkschein = Nahverkehrsticket). Dennoch können günstig gelegene Parkplätze an der Peripherie oder die Parkplätze mit günstigen Tagestickets (Seidelparkplatz, Wiesenstraße, Am Gries) entsprechend genutzt werden. Für die Nutzung von Bus und Bahn können Fahrkarten an Automaten oder in den Fahrzeugen erworben werden.

Die Parkplätze Seidelparkplatz und Am Gries sind auch fußläufig vom Stadtzentrum erreichbar.

Auf den Parkplätzen Seidelparkplatz, Wiesenstraße sowie Am Gries besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu erwerben. Die Parkgebühr beträgt gemäß Parkgebührenordnung max. 3,00 €/Tag. Am Gries sowie auf weiteren Standorten im Stadtgebiet besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Dauerparkplatz zu mieten:

Wanderparkplätze befinden sich am Otto-Schott-Platz, am Lobdeburgweg, Am Steinkreuz (Ziegenhain) mit 100 Stpl. und am Windberg unweit des Fuchsturms (Jena-Ost) mit 75 Stpl.. Die Belegung der Parkplätze Am Steinkreuz und Windberg ist unter "Parkplätze und Parkhäuser" abrufbar.

Auf Behindertenparkplätzen dürfen ausschließlich Besitzer eines blauen EU-Parkausweises / alternativ eines orangen Parkausweises (nur gültig in Deutschland) parken. Der Behindertenausweis ist dafür nicht ausreichend. Der blaue oder orange Parkausweis wird bei Nachweis der Voraussetzungen auf Antrag durch den Bürgerservice ausgestellt.

Wer auf einem Behindertenstellplatz widerrechtlich parkt muss mit einem Bußgeld oder sogar mit dem Abschleppen seines Fahrzeuges rechnen.

Elektrofahrzeuge dürfen auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen gebührenfrei parken, auch ohne dass gleichzeitig ein Ladevorgang stattfindet. Dies betrifft die Parkplätze Schlossgasse, Ernst-Haeckel-Straße, Am Anger, Eichplatz und Rathausgasse. Voraussetzung ist die Kennzeichnung des Fahrzeuges mit einem "E" am Nummernschild. Die jeweils geltende Höchstparkdauer auf den Parkplätzen gilt auch für Elektroautos, die jeweilige Ankunftszeit ist deshalb mittels Parkscheibe anzuzeigen.

In der Stadt gibt es mehrere für Zweiräder ausgewiesene Parkplätze, z.B.

  • Talstraße zwischen Melanchthonstraße und Wittenbergstraße

  • Carl-Zeiss-Platz

  • Paradiesstraße

  • Saalbahnhofstraße

  • Hinter der Kirche Ecke Weigelstraße

Die genauen Parkregelungen für Wohnmobile sind in der StVO § 12 Absatz 3b festgelegt und u.a. abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Parkplätze mit Zusatzzeichen 1010-67 sind ausschließlich für Wohnmobile reserviert.

Ein Wohnmobilstandort befindet sich in Winzerla / Schrödingerstraße neben der Hausnummer 94 (eigene komplette Parkreihe).

Für Reisebusse stehen jeweils drei Stellplätze am Bibliotheksweg sowie in der Wiesenstraße zur Verfügung. An diesen Standorten besteht keine ergänzende Infrastruktur (WC, Waschraum u.s.w.).

Im Stadtgebiet Jena stehen keine öffentlich ausgewiesenen Lkw-Parkplätze zur Verfügung.

Freie Parkplätze / Parkplatzübersicht

In der folgenden Übersicht finden Sie alle Parkplätze. Für einige Parkplätze können Sie die aktuell freien Plätze einsehen. Dieser Service wird schrittweise im Rahmen des neuen Parkleitsystems auf weitere Parkplätze und Parkhäuser ausgeweitet.

Parkplatz / Parkhaus Freie Parkplätze Parkplätze insgesamt Letzte Aktualisierung
Goethe Galerie 181 740 vor 5 minutes 4 seconds
Krautgasse 69 381 vor 3 minutes 4 seconds
Seidelparkplatz 55 161 vor 6 minutes 4 seconds
Windberg 55 75 vor 5 minutes 4 seconds
Steinkreuz 47 100 vor 5 minutes 4 seconds
Neue Mitte 36 172 vor 6 minutes 4 seconds
Holzmarkt 28 250 vor 3 minutes 11 seconds
City Carree 14 40 vor 6 minutes 4 seconds
Eichplatz 8 290 vor 4 minutes 4 seconds
Haeckelplatz 0 32 vor 1 day 2 hours
Bachstraße - 33 nie
Eisenbahndamm - 43 nie
Gartenstraße - 36 nie
Wiesenstraße - 32 nie
Am Anger - 53 nie
Am Gries - 100 nie
Ziegelmühlenweg - 42 nie
Busbahnhof - 27 nie
Sophienstraße - 48 nie
Am Stadion - 358 nie
August-Bebel-Straße - 36 nie
Roland Ducke Weg - 99 nie
Wöllnitzer Straße - 32 nie
Schlossgasse - 68 nie
Seidelstraße - 32 nie