
B 88 Jena, Ausbau der Osttangente - 1. Planänderung
Die Stadt Jena hat für dieses Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Als Ergebnis des Erörterungstermines am 11. und 12.06.2024 in Jena ist die Ausgangsplanung von der Stadt Jena überarbeitet worden. Die Planänderung umfasst technische und landschaftspflegerische Änderungen bzw. Ergänzungen und Aktualisierungen.
Änderungen
Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Technische Änderungen
- Erläuterungen zu den Zielen des Ausbaus zu den Beschlüssen des Stadtrates
- Berücksichtigung / Aktualisierung Planung Dritter: Neubau "dotSource Campus"
- Überarbeitung der Entwässerungsplanung durch Einarbeitung aktualisierter KOSTRA-Daten
Landschaftspflegerische Änderungen
- Fachbeitrag Treibhausgasgutachten
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Artenschutzrechtliche Überprüfung der erforderlichen Baumfällungen
- Überarbeitung der Vorprüfung nach UVPG
Verkehrsgutachten
- Fachbeitrag Erläuterung der Verkehrsmodellgrundlagen
Durch die vorgenommenen Änderungen erfolgen keine weiteren Grundstücksinanspruchnahmen.
Einsichtnahme
Die Planungsunterlagen sind auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes einsehbar.
Die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Jena erfolgt (ergänzend zur allgemeinen Einsichtnahme über das Internet) in der Zeit vom 10.02. - 10.03.2025 in der
Stadtverwaltung Jena, Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt, Fachdienst Mobilität
Am Anger 26 (Raum 00_13, EG) während der Dienststunden:
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 09.04.2025) beim Thüringer Landesverwaltungsamt oder bei der Stadt Jena Einwendungen gegen die Planänderungen erheben.
Als Ansprechpartner stehen Frau Petra Schmidt, Tel. 0049 3641 49-5321 und Herr Ringo Fenk, Tel. 0049 3641 49-5338 zur Verfügung.
Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 06.02.2025 im Amtsblatt 5/25 [PDF].