Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS Weimar-Gera-Gößnitz, Planfeststellungsabschnitt 1
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabenträgerin), vom 16.10.2023 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Jena, Weimar und der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen beansprucht.
Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 18.04.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Planungsunterlagen sind auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes einsehbar.
Die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Jena erfolgt (ergänzend zur allgemeinen Einsichtnahme über das Internet) in der Zeit vom 08.07. - 08.08.2024 in der
Stadtverwaltung Jena
Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt
Fachdienst Mobilität
Am Anger 26 (EG, Raum 00_07) während der Dienststunden:
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 09.09.2024) beim Eisenbahn-Bundesamt oder bei der Stadt Jena Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.
Als Ansprechpartner steht Herr Dr.-Ing. Peter Weidich, Tel. 0049 3641 49-5323 zur Verfügung.
Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 27.06.2024 im Amtsblatt 26/24 (PDF).