B 88 Jena, Ausbau der Osttangente
Die Stadt Jena hat für das o. a. Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Planungsunterlagen sind auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes einsehbar.
Die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Jena erfolgt (ergänzend zur allgemeinen Einsichtnahme über das Internet) in der Zeit vom 12.06. - 11.07.2023 in der
Stadtverwaltung Jena
Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt
Fachdienst Mobilität
Am Anger 28 (GAZ, Raum 01.00_06) während der Dienststunden:
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 11.08.2023) beim Thüringer Landesverwaltungsamt oder bei der Stadt Jena Einwendungen gegen den Plan erheben.
Als Ansprechpartner stehen Frau Petra Schmidt, Tel. 0049 3641 49-5321 und Herr Ringo Fenk, Tel. 0049 3641 49-5338 zur Verfügung.
Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 01.06.2023 im Amtsblatt Nr. 22/23 (PDF).