Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Bus und Bahn

Jena verfügt über ein sehr gut ausgebautes Nahverkehrssystem von Straßenbahnlinien und Stadtbussen. Informationen zur Planung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), dessen Durchführung und Finanzierung finden Sie im weiteren Verlauf.

Blick vom Paradiesbahnhof auf Straßenbahnhaltestelle und Busbahnhof in RIchtung Volksbad
Busbahnhof

Die Stadt Jena ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr auf ihrem Territorium.

Die Stadt als Aufgabenträger plant, organisiert und fördert den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge im eigenen Wirkungskreis. Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr bedeutet die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen.

Die ÖPNV-Konzeption 2030+ beschreibt die strategische Ausrichtung des städtischen Nahverkehrssystems für den Zeithorizont bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. Langfristiges Ziel ist dabei, die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern. Die Straßenbahn soll dabei langfristig das Vorrangsystem zur Sicherung der Mobilität bleiben. Gleichzeitig steht die stetige Verbesserung und Förderung der Verknüpfung von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV mit neuen Mobilitätsangeboten (z. B. Carsharing) im Fokus der künftigen Mobilitätsentwicklung. Die ÖPNV-Konzeption wurde am 15.10.2020 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss-Nr. 20/0576-BV) und kann hier (PDF) eingesehen werden.

Als Aufgabenträger für den ÖPNV ist die Stadt insbesondere verpflichtet, einen verbindlichen Nahverkehrsplan für ihren Zuständigkeitsbereich für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzustellen und bedarfsgemäß fortzuschreiben.

Der Nahverkehrsplan hat den Zielen der Raumordnung, Landesentwicklung und Landesplanung unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen. Er hat insbesondere eine Bestandsanalyse des ÖPNV-Angebotes und der Infrastruktur, Schätzungen über den zu erwartenden ÖPNV-Bedarf, Aussagen zur künftigen Angebotsgestaltung und Infrastrukturentwicklung, Strategien und Maßnahmen zur Organisation des ÖPNV und einen Investitions- und Finanzierungsplan zu beinhalten.

Der derzeit geltende Nahverkehrsplan (PDF) für den Zeitraum ab dem Jahr 2022 wurde am 08.12.2021 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss-Nr. Nr. 21/1172-BV).

Die Stadt Jena hat mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs die Jenaer Nahverkehr GmbH betraut. Das Verkehrsunternehmen erbringt mit rund 375 Mitarbeitern auf fünf Straßenbahnlinien und 12 Buslinien insgesamt ca. 3,8 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr. Das Angebot der Jenaer Nahverkehr GmbH wird ergänzt durch Regionalbuslinien der benachbarten Landkreise sowie die Nahverkehrsangebote der Eisenbahnen an den städtischen Bahnhöfen. Nähere Informationen zur Jenaer Nahverkehr GmbH finden Sie auf der Webseite des Unternehmens: Jenaer Nahverkehr GmbH.

Die Stadt Jena ist seit seiner Gründung am 01.04.2006 Mitglied im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), welcher ein Zusammenschluss von 15 Verkehrsunternehmen ist. Das Gebiet des VMT umfasst die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera sowie die Landkreise Gotha, Weimarer Land, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis. Kernstück des Verbundgedankens ist ein einheitliches Tarifsystem. Es ermöglicht Fahrgästen, die Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge der Eisenbahnen im gesamten VMT-Gebiet zu nutzen.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 „Öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Straße“ ist die Stadt dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, den ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesem Betreiber zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen oder ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen. Dem kommt die Stadt Jena mit der Veröffentlichung der Berichte im Downloadbereich nach.